Audi BKK Online Magazin

gesund & vital

Kleiner Aufwand,
große Wirkung.

Patienten-
verfügung.

Eine Patientenverfügung bereitet nur dann viel Schmerz, Trauer und Leid für die Betroffenen selbst und für Angehörige, wenn man sie nicht hat. Und deshalb ist sie eigentlich Pflicht.

Es ist das, woran man tatsächlich zuallerletzt denken möchte, aber es ist eben auch das, womit man sich rechtzeitig beschäftigen sollte: mit dem eigenen Ableben. Damit ist an dieser Stelle nicht das Testament gemeint, sondern die Verfügung des eigenen Willens für eine Situation, in der man nicht mehr in der Lage ist, diesen Willen zu äußern: die Patientenverfügung. Diese gilt dann, wenn Menschen sich in einem unmittelbaren Sterbeprozess oder im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinden, wenn gravierende und unumkehrbare Hirnschädigungen eingetreten sind oder bei einer Demenzerkrankung im Endstadium.

Für den Fall, dass man nichts mehr sagen oder nicht mehr entscheiden kann, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche nicht, kann man verfügen, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Damit eine Patientenverfügung gültig ist, sollte sie so konkret wie möglich sein und schriftlich vorliegen.

Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist, müssen Angehörige und Ärzte den mutmaßlichen Willen des Betroffenen erörtern. Dies kann zu enormen Gewissenskonflikten und im ungünstigen Fall zu Entscheidungen führen, die den eigentlichen Willen des Betroffenen eventuell nur unzulänglich repräsentieren. Weil das, auch mit Rücksicht auf Dritte, vermeidbar ist, ist die individuelle Patientenverfügung eins: Pflicht. Einmal erstellt, sollten auch die Angehörigen wissen, dass das Dokument vorliegt und wo es zu finden ist.

Dokument

Konkrete
Hilfestellung

Konkrete Hilfestellung bei der Formulierung einer Patientenverfügung gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der downloadbaren Broschüre „Patientenverfügung“, dort finden sich auch Textbausteine für eine schriftliche Patienten verfügung als Datei. Bei Fragen wenden Sie sich an:
www.stiftung-patientenschutz.de

Für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz einer Patientenverfügung ist außerdem die persönliche Formulierung von individuellen Werten in Bezug auf Leben und Tod, Krankheit und Leiden hilfreich. Dazu ist ein vorsorgliches Gespräch mit Ihrem Arzt unerlässlich.

Weiterleitung

Bitte
nicht vergessen:

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www.audibkk.de/organspende

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